Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MS-Robotik (Mario Simon)

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Lieferungen, Leistungen oder Angebote zwischen MS-Robotik (Mario Simon) und dem Kunden, einschließlich der Überlassung und Nutzung von Software. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich widersprochen und sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von MS-Robotik (Mario Simon) anerkannt wurden.

1.3 Soweit Vertragsgegenstand Software ist, gelten zusätzlich die Bestimmungen zu Nutzungsrechten, Urheberrechten und Lizenzbedingungen, insbesondere Ziffern 4–5, 8–13 und 14.

1.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

 

2.1 Alle Angebote von MS-Robotik (Mario Simon) sind freibleibend und unverbindlich. Muster, Proben oder Beschreibungen sind unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Erfüllung des Auftrags zustande.

2.3 Aufträge oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MS-Robotik (Mario Simon).

2.4 MS-Robotik (Mario Simon) ist berechtigt, ein Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen anzunehmen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

2.5 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

2.6 Probelieferungen gelten nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als angenommen, wenn keine Rücksendung erfolgt.

 

3. Leistungsumfang

 

3.1 Standardsoftware wird nach Produktbeschreibung geliefert; Abweichungen bedürfen schriftlicher Bestätigung.

3.2 Individualsoftware wird nach Spezifikation des Kunden erstellt; Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden und sind gesondert vergütungspflichtig.

3.3 Dienstleistungen (z. B. Programmierung, Beratung, Fehleranalyse, Installationen, Support, Schulungen, Software-Updates) werden gesondert in Rechnung gestellt, insbesondere auch Leistungen per Telefon oder Internet/Fernwartung.

3.4 Fremderzeugnisse (Hardware, Software, sonstige Handelsware) werden nach den Leistungsbeschreibungen und Liefer-/Lizenzbedingungen der Hersteller geliefert.

3.5 MS-Robotik (Mario Simon) ist berechtigt, vereinbarte Leistungen oder Teilleistungen durch Dritte durchführen zu lassen.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

 

4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Werk, ohne Verpackung, Versicherung, Montage, Porto oder Zustellung. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

4.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, soweit nicht anders vereinbart.

4.3 Bei Lieferung an Neukunden kann MS-Robotik (Mario Simon) Vorkasse oder Nachnahme verlangen.

4.4 Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Zuschläge: werktags vor 06:00 Uhr und nach 22:00 Uhr: 25 %, samstags: 50 %, Sonn- und Feiertage: 100 %.

4.5 Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. Weitere Rechte bleiben vorbehalten.

4.6 Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

 

5. Lieferung und Lieferfristen

 

5.1 Lieferungen erfolgen FCA Werk oder Produktionsstätte, sofern nicht anders vereinbart.

5.2 Lieferfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung.

5.3 Liefertermine sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

5.4 Teillieferungen sind zulässig.

5.5 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen) entbinden MS-Robotik (Mario Simon) von Lieferverpflichtungen. Dauert die Störung länger als sechs Monate, kann jede Partei zurücktreten.

5.6 Nichtverfügbarkeit der Leistung durch unverschuldete fehlende Vorlieferungen berechtigt MS-Robotik (Mario Simon) zum Rücktritt, soweit die Leistung auch innerhalb einer neuen Frist nicht erbracht werden kann.

5.7 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, erfolgt Nachlieferung so bald wie möglich.

5.8 Verzögert der Kunde die Abholung, berechnen wir Lagerkosten in Höhe von 5 % des Warenwertes oder die tatsächlichen Kosten.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

6.1 Der Kunde muss die technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um die vereinbarten Leistungen von MS-Robotik (Mario Simon) nutzen zu können.

6.2 Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist MS-Robotik (Mario Simon) berechtigt, entstandenen Schaden einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

6.3 Die Verantwortung für die Spezifikation und Anforderungen verbleibt beim Kunden, auch wenn MS-Robotik (Mario Simon) unterstützt.

6.4 Die ordnungsgemäße Datensicherung liegt allein beim Kunden.

 

7. Gefahrtragung

 

7.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware versandbereit ist oder die Software das Haus verlässt.

7.2 Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

8.1 Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MS-Robotik (Mario Simon).

8.2 Bearbeitung oder Verarbeitung durch den Kunden erfolgt für MS-Robotik (Mario Simon); Miteigentum entsteht anteilig.

8.3 Vorbehaltsware darf nur im normalen Geschäftsgang genutzt oder weiterveräußert werden.

8.4 Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen; Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

8.5 Forderungen aus Weiterveräußerung treten wir zur Sicherheit ab; Einziehung bleibt bis Widerruf erlaubt.

8.6 Eigentumsvorbehalt entfällt nur bei Zahlungsverzug des Kunden.

 

9. Gewährleistung

 

9.1 Gewährleistung für Lieferungen: 12 Monate ab Gefahrübergang.

9.2 Für Software gilt: Gewährleistung nur bei Nutzung der vereinbarten Version; unautorisierte Änderungen oder Erweiterungen entfallen.

9.3 Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt nach Wahl von MS-Robotik (Mario Simon). Rücktritt erst nach zweitem fehlgeschlagenen Versuch.

9.4 Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich erfolgen.

9.5 Bei Fremderzeugnissen gelten die Herstellervorgaben.

 

10. Abnahme von Werkleistungen und Software

 

10.1 Individualsoftware oder Werkleistungen sind innerhalb von 14 Tagen durch den Kunden abzunehmen. Unterbleibt die Abnahme, gilt sie als erteilt.

10.2 Unterstützung bei Installation oder Testsystemen erfolgt auf Wunsch kostenpflichtig.

10.3 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

11. Haftung

 

11.1 Haftung besteht nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11.2 Wesentliche Pflichten: rechtzeitige, mängelfreie Lieferung, Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten.

11.3 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

11.4 Produkthaftung und Schäden an Leben, Körper, Gesundheit bleiben unberührt.

11.5 Höchstgrenzen bei Software: 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden.

 

12. Nutzungsrechte, Urheberrechte und Software

 

12.1 Kunde erhält einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte, soweit für die Nutzung erforderlich.

12.2 Urheberrechte verbleiben bei MS-Robotik (Mario Simon) oder Lizenzgebern.

12.3 Werbung, Nennung oder Verwendung von Software erfordert Hinweis auf Rechteinhaber.

12.4 Reverse Engineering ist untersagt.

12.5 Bestimmungen gelten zeitlich unbegrenzt.

 

13. Mängelrügen bei Software

 

13.1 Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, inklusive Fehlerbeschreibung und Protokollen.

13.2 Unberechtigte Mängelrügen: Kunde trägt die Aufwendungen.

13.3 MS-Robotik (Mario Simon) behebt Mängel in angemessener Frist.

13.4 Rücksendungen nur nach vorheriger Ankündigung; Annahme bedeutet nicht Anerkennung der Mängel.

 

14. Vorleistungspflicht, Rücktritt, Stornierung

 

14.1 Bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden kann MS-Robotik (Mario Simon) Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

14.2 Nichterfüllung durch den Kunden berechtigt zur vollständigen Abrechnung der Auftragssumme oder Umwandlung in Dienstleistungskontingente.

14.3 Umbuchungen von Dienstleistungen: bis 2 Wochen vorher kostenfrei, bis 1 Woche vorher 20 %, danach 100 %.

 

15. Vertraulichkeit und Datenschutz

 

15.1 Kunden, Mitarbeiter und Vertreter sind verpflichtet, vertrauliche Informationen 5 Jahre nach Vertragsende geheim zu halten.

15.2 Verstoß kann Vertragsstrafe von 10.000 € pro Fall auslösen; weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.

15.3 MS-Robotik (Mario Simon) verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragsabwicklung; Weitergabe nur mit Zustimmung. Betroffenenrechte können per E-Mail ausgeübt werden.

 

16. Exportkontrolle und rechtliche Vorgaben

 

16.1 Kunde sorgt für Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Genehmigungen und Lizenzen.

16.2 Sanktionen und Ausfuhrverbote sind einzuhalten (z. B. gegen Russland/Weißrussland).

16.3 MS-Robotik (Mario Simon) kann bei rechtlichen Beschränkungen jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

 

17. Besondere Bedingungen für Lieferung, Montage und Werkleistungen

 

17.1 Montagekosten, Hilfsmannschaften, Bedarfsstoffe und Unterweisungen trägt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart.

17.2 Montage darf nur erfolgen, wenn vorbereitende Arbeiten abgeschlossen sind.

17.3 Lieferfristen verlängern sich bei notwendigen Ausfuhrgenehmigungen oder Mitwirkungspflichten des Kunden.

17.4 Werkleistungen: Probelauf und Abnahme innerhalb 2 Wochen; Mängelrügen unverzüglich.

 

18. Schlussbestimmungen

 

18.1 Erfüllungsort: Mario Simon, Kalkwerkstraße 27, 57413 Finnentrop.

18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand: Geschäftssitz von MS-Robotik (Mario Simon).

18.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht; UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen.

18.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird sie durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.

18.5 Keine der Klauseln ändert die gesetzliche oder richterliche Beweislastverteilung.

 

Datum: Dezember 2025